Der Erbfall: Was ist zu tun?

Erben leicht gemacht: Erbe antreten oder anfechten


Der Erbfall tritt ein, wenn der Erblasser gestorben ist, das heißt, nach medizinischer Definition der vollständige und unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm eingetreten ist oder nach dem Verschollenheitsgesetz festgestellt wird.

Umfangreiche rechtliche Folgen für Erben

Ab diesem Moment tritt der Erbe (ggf. Sie) an die Stelle des Erblassers. Dies führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Folgen, welche kompliziert und teuer werden können, sofern Sie sich damit nicht auskennen. Jetzt ist es an der Zeit, einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Ich werde Ihnen dabei helfen, den Umfang Ihrer Rechte und Pflichten festzustellen und Sie gegenüber Anspruchsstellern vertreten. Zum Beispiel im Hinblick auf:

Erbrechtsberatung im Erbfall

 Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf.

Kontakt

Dr. Markus Wessel

Rechtsanwalt

 

Schlüterstr. 39 / Kurfürstendamm

10629 Berlin Charlottenburg & Wilmersdorf

 

Telefon: +49 30 985 12 411

Telefax: +49 30 887 07 779

E-Mail: mw@ra-dr-wessel.de  

 

 

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Anfahrt

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bus: M49, X34

S3, S5, S7, S9 Savignyplatz


Auto:

Parkplätze im öffentlichen Raum (gebührenpflichtig)