Der Erbfall tritt ein, wenn der Erblasser gestorben ist, das heißt, nach medizinischer Definition der vollständige und unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm eingetreten ist oder nach dem Verschollenheitsgesetz festgestellt wird.
Ab diesem Moment tritt der Erbe (ggf. Sie) an die Stelle des Erblassers. Dies führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Folgen, welche kompliziert und teuer werden können, sofern Sie sich damit nicht auskennen. Jetzt ist es an der Zeit, einen Rechtsanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Ich werde Ihnen dabei helfen, den Umfang Ihrer Rechte und Pflichten festzustellen und Sie gegenüber Anspruchsstellern vertreten. Zum Beispiel im Hinblick auf:
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