Vor dem Erbfall: Richtig vererben oder enterben

Den Nachlass nach eigenem Willen regeln


Vor dem Erbfall können Sie als Erblasser durch ein Testament Ihren Nachlass in der Weise ordnen, die Sie für richtig halten. Dazu müssen Sie geschäftsfähig sein und Ihren Willen handschriftlich oder maschinenschriftlich in notarieller Form niederlegen. Dazu sollten Sie eine Vermögensaufstellung aufschreiben, die dem Erben hilft, sich im Erbfall zurecht zu finden.

Sofortige Handlungsfähigkeit wichtig

Vielleicht möchten Sie nicht allen gesetzlichen Erben ein Erbteil, sondern nur den Pflichtteil und/oder ein Vermächtnis zuwenden. Vielleicht möchten Sie die Steuerlast eines Erben, der nicht gesetzlicher Erbe ist, auf ein erträgliches Maß absenken. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass der oder die Erben auch sofort handeln können. Schließlich dauert die Erteilung eines Erbscheins eine gewisse Zeit, in der Erben handlungsbeschränkt sind. Das tritt beispielsweise dann ein, weil Banken die Konten sperren, wenn ein Todesfall ihres Kunden eintritt, aber Forderungen gegen den Erben und gegen den Nachlass ausgeglichen werden sollten oder zur Vermeidung von Nachteilen müssen, wie zum Beispiel:

  • Steuern,
  • Lohnforderungen von Angestellten,
  • deren Sozialabgaben,
  • Bestattungskosten.

Vollmacht für die Erben sinnvoll

Hilfreich kann es sein, dem künftigen Erben eine Vollmacht zu erteilen, die bereits zu Lebzeiten wirkt und über den Tod hinaus wirksam ist oder erst mit dem Eintritt des Erbfalls. Vielleicht möchten Sie auch sicherstellen, dass Ihr Erbe dafür sorgt, dass Sie in Würde aus dieser Welt gehen und nicht nach Maßgabe eines unbekannten Dritten, den das Nachlassgericht als Betreuer einsetzt, weil es keinen  rechtlich legitimierten Ansprechpartner für den behandelnden Arzt gibt.

Individuelle Regelungen für den Erbfall nötig

Was Sie tun können, um dem oder den Erben die Übernahme seiner künftigen Aufgaben zu erleichtern, hängt vom Einzelfall ab. Insofern können hier nur Stichworte als Anhaltspunkte gegeben werden.

  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Vorzeitiger Erbausgleich
  • Erbverzicht
  • Vor- und Nacherben
  • Patientenverfügung
  • Vollmacht
  • Transmortale Vollmacht
  • Postmortale Vollmacht
  • Vorsorgevollmacht 

Eine individuelle Beratung kann nur im persönlichen Gespräch geleistet werden.

Wieviel ist Ihr Nachlass wert?

Der Nachlasswert bezieht sich auf den reinen Wert des Nachlasses, also nach Abzug aller Verbindlichkeiten des Erblassers. Mit diesem Bogen können Sie den Wert Ihres Nachlasses leichter ermitteln.

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Wertermittlungsbogen
So wird der Nachlasswert ermittelt.
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Dr. Markus Wessel

Rechtsanwalt

 

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