Mit einem Testament ordnen Sie Ihren Nachlass so, wie Sie es für richtig halten. Mit der richtigen Beratung ist es weniger kompliziert als es scheint. Wenn Sie kein Testament machen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Was das bedeuten könnte, zeigen die nachfolgenden Beispiele:
Sofern Ihre Eltern noch leben, erben diese alles. Die Geschwister, Nichten und Neffen gehen leer aus.
Ohne ein Testament erbt das minderjährige Kind alles. Es wird ein Betreuer eingesetzt für das Vermögen und die persönliche Sorge des Kindes
(d. h. für die Erziehung, für die Aufenthaltsbestimmung, den Bildungsweg, etc.).
Ihr Kind erbt alles. Bei mehreren volljährigen Kindern erben diese Kinder zu gleichen Teilen.
Sie sind ein Single mit einem minderjährigen und einem volljährigen Kind
Beide Kinder erben zu gleichen Teilen und sind damit eine Erbengemeinschaft. Für das minderjährige Kind wird ein Betreuer eingesetzt mit dem sich das volljährige Kind auseinandersetzen muss.
Der Ehepartner erbt alles. Sofern Sie ihre Geschwister, Nichten und Neffen und Freunden bedenken wollen, müssen Sie dies testamentarisch verfügen.
Verfassen Sie kein Testament, erbt der Ehepartner die Hälfte, bei gesetzlichem Güterstand zzgl. 1/4 . Die Kinder erben was übrig bleibt zu gleichen Teilen. Sofern Sie Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern mehr oder weniger zukommen lassen möchten, müssen Sie dies testamentarisch verfügen.
Ohne Testament und / oder ohne Regelungen für die persönliche Sorge unehelicher Kinder wird es kompliziert und wahrscheinlich auch unerfreulich.
Der überlebende Ehepartner wird sich mit früheren Partnern seines verstorbenen Partners oder den Schwiegereltern oder einer Vielzahl von Verwandten seines
verstorbenen Partners auseinandersetzen müssen, die er möglicherweise lange nicht gesehen hat oder erst bei dieser Gelegenheit kennenlernen wird. Da hier die möglichen Konstellationen sehr
vielfältig sind, ist eine persönliche Beratung unumgänglich.
Auf diese Weise haben Sie möglicherweise steuerrechtliche, versorgungsrechtliche oder versicherungsrechtliche Vorteile erlangt, aber erbrechtliche Probleme in die Zukunft verschoben. Der getrenntlebende Partner taucht im Alltag zwar nicht mehr auf, rechtlich ist er aber allgegenwärtig. Wenn Sie die Vorteile behalten und die möglicherweise im Erbfall entstehenden Nachteile für ihre Erben vermeiden wollen, sollten Sie sich dazu beraten lassen.
Sie möchten Ihren wertvollen Familienschmuck in guten Händen wissen, wenn Sie ihn selbst nicht mehr tragen werden. Der Schmuck ist ein Teil Ihres Nachlasses und wird, wenn sich Ihre gesetzlichen Erben dafür nicht interessieren, wahrscheinlich nicht in Ihrem Sinne verteilt, sondern verwertet, d. h. zum Gold- oder Antiquitätenhändler getragen. Dies gilt auch für Ihre Porzellansammlung. Sofern Sie dies anders regeln möchten, zum Beispiel Ihrer lieben Nichte oder einer guten Freundin ein paar Stücke zukommen lassen wollen, müssen Sie dies ausdrücklich regeln.
Viele Wege führen nach Rom. Das deutsche Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Testament nicht „in Stein gemeißelt“ sein sollte. Es gibt immer wieder Änderungen der Rechtslage, die auch Auswirkungen auf das Erben und Vererben haben. Jüngstes Beispiel ist das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz. Insofern erscheint eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen sinnvoll, um sicherzustellen, dass die gewollten Erbfolgen auch wirklich eintreten und Vermächtnisse, Pflichtteile und die Erbschaftssteuer ohne Verausgabung des Nachlasses vom Erben gezahlt werden können.
Bei einer persönlichen Beratung zeige ich Ihnen sehr gern die verschiedensten Lösungswege auf. Jetzt Beratungstermin vereinbaren. Tel.: 030 / 88 70 77 77