Testament: Vorlage sinnvoll?

Testament schreiben nach Muster birgt viele Gefahren

Eine Testament Vorlage scheint heiß begehrt zu sein. Im Internet finden Sie viele Muster und Vordrucke für Testamente, Schenkungen von Todeswegen, Patientenverfügungen oder Vorsorge-Vollmachten. Sie alle haben eines gemeinsam: Ein Testament Muster eignet sich ausschließlich für einen einfach gelagerten Regelfall.

Testament Vordruck: Jede zweite Urkunde im Erbrecht unwirksam

Ob ein einfacher Regelfall vorliegt, kann der juristische Laie nicht immer beurteilen, weshalb ich davon absehe, Testament Muster oder Vorlagen hier aufzuführen. Denn aus meiner dreißigjähren Erfahrung weiß ich, dass jede zweite Urkunde im Erbrecht unwirksam ist, weil Formen oder Formalien nicht eingehalten wurden, wenn sie ohne juristische Beratung angefertigt werden.

Testament Muster abwandeln - das sind die Gefahren

Hinzu kommt, dass die vom Erblasser angestrebte Rechtsfolge in vielen Fällen deshalb nicht eintritt, weil nicht die richtigen Formulierungen gewählt wurden oder weil Muster oder Vorlagen abgewandelt werden. Dann kommt es unweigerlich zu kostenträchtigen Gerichtsverfahren, deren Ergebnisse die Beteiligten nicht zufriedenstellen.

Muster Testament nur zur Orientierung

Ein Muster-Testament - bzw. einige rechtsgültige  Testament-Vorlagen - gibt es zwar rein theoretisch, doch diese können im besten Fall nur zu einer allgemeinen Orientierung für den Erblasser dienen.  Hier einige Beispiele, wann ein schlicht gestricktes Testament Muster weitreichende - und unerwünschte - Rechtsfolgen haben kann:

  • Eine alte Dame verfügt von Todeswegen, dass ihr Sohn und, falls der den Tod seiner Mutter nicht überlebt, die Pflegekraft erben soll, die die alte Dame aufopfernd pflegte. Die alte Dame überlebt sowohl ihren Sohn, als auch die Pflegerin. Der Staat erbt ein stattliches Vermögen, der Ehemann der Pflegerin geht leer aus.
  • Eine Mutter setzt nach dem Tod des Vaters die drei gemeinsamen Kinder zu Erben ein, ein viertes Kind soll nur den Pflichtteil erhalten. Sie vergisst aber, das Testament so zu hinterlegen, dass die drei Erben es nach ihrem Tod auffinden. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein, alle vier Kinder erben zu gleichen Teilen.
  • Der französische Großvater, der schon viele Jahre in Deutschland lebt, hat sein Testament in Frankreich gemacht. Er hat seinen Nachlass darin so verteilt, wie es das französische Zivilrecht vorsieht. Als er stirbt, beruft sich seine von ihm getrennt lebende überlebende Ehefrau aus Frankreich auf den Zugewinnausgleich nach deutschem Recht und vermindert den Erbteil der Kinder auf einen Bruchteil.

Das richtige Testatement für Sie

Es gibt zur Testamentserstellung zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die hier nicht alle dargestellt werden können, die ich Ihnen aber gern bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei für Erbrecht in Berlin Charlottenburg / Wilmersdorf ausführen möchte. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir.

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Dr. Markus Wessel

Rechtsanwalt

 

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