Ihr Erbe besteht aus Immobilien, Mobilien, Geldvermögen, Depots, einer mittelständischen Firma und aus einer Sammlung von Kraftfahrzeugen? Sie haben die schwierige Aufgabe, das alles gerecht zu verteilen? Spätestens dann stellt sich die Frage, ob jemand an Ihrer Stelle dafür sorgen sollte, dass der Wille aus Ihrem Testaments auch tatsächlich umgesetzt wird. Für diese Fälle kennt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Institution des Testamentsvollstreckers.
Ein Testamentsvollstrecker ist eine natürliche Person, die der Erblasser bestimmt, um seinen Willen, wie er im Testament seinen Niederschlag gefunden hat, auszuführen. Wenn schon in der "traditionellen" Familie beim Tod eines Elternteils Streitereien ausbrechen können, weil die Erben verschiedene Auffassungen der Aufteilung haben, dann ist diese Gefahr um so größer, wenn es sich um eine so genannte Patchwork Familie handelt (meine, deine, unsere Kinder) oder wenn Ihre Erben nicht Ihre Kinder sind oder sein sollen. In diesem Fall werden nicht nur in einer Familie alte Kränkungen aufgearbeitet, sondern in zwei Familienteilen oder zwischen Familie und Freunden. Zum Beispiel haben Geschwister und Freunde keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. In diesen Fällen kann es zur Offenbarung unbequemer Wahrheiten kommen. Dies kann zu Spannungen führen, die ein neutraler Dritter besser auflösen kann, als ein emotional beteiligter Erbe. Ihre Erben können über die Aufteilung des Erbes solange streiten bis das Erbe weg ist. Das dürfte nicht in Ihrem Sinne sein. Ein von Ihnen eingesetzter Testamentsvollstrecker kann dafür Sorge tragen, dass Ihr Wille in angemessener Weise und unter Vermeidung von Konflikten umgesetzt wird.
Wurden Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt, haben Sie weitreichende Befugnisse beim Umgang mit dem Nachlass. Das korrespondiert mit Ihrer
Verantwortlichkeit. Auch fahrlässige Fehler können zu einer Haftung des Testamentsvollstreckers gegenüber Erben und sogar Vermächtnisnehmern führen. Die Erfüllung der Aufgaben
einer Testamentsvollstreckung kann Gefühle verletzen und dadurch die Neigung eines Erben oder Vermächtnisnehmers befördern, einen Rechtsstreit mit dem Testamentsvollstrecker zu beginnen. Mehrere
eingesetzte Testamentsvollstrecker haften als Gesamtschuldner.
Als Ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin Charlottenburg & Wilmersdorf berate ich Sie gern darüber, ob ein Testamentsvollstrecker in Ihrem Fall die richtige Lösung ist und welche Personen aus Ihrem Umfeld dafür in Frage kommen, damit Sie dazu eine Entscheidung treffen können. Sofern Sie als juristischer Laie eine solche Aufgabe übernommen haben oder übernehmen müssen, stehe ich Ihnen ebenfalls gern beratend zur Seite.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf.